16.2.6.Nr.7
§ 4 Abs. 1 und 5 UrlG
1. Das Erfordernis des Abschlusses einer Urlaubsvereinbarung schließt die Annahme eines einseitigen Gestaltungsrechts aus.
16.2.6.Nr.7
§ 4 Abs. 1 und 5 UrlG
1. Das Erfordernis des Abschlusses einer Urlaubsvereinbarung schließt die Annahme eines einseitigen Gestaltungsrechts aus.
