16.2.4.Nr.5
§ 4 Abs. 1 Satz 1 UrlG
§ 863 ABGB
1. Zwar kann der Arbeitgeber alleine durch eine Dienstfreistellung den Urlaubsverbrauch nicht einseitig erzwingen.
16.2.4.Nr.5
§ 4 Abs. 1 Satz 1 UrlG
§ 863 ABGB
1. Zwar kann der Arbeitgeber alleine durch eine Dienstfreistellung den Urlaubsverbrauch nicht einseitig erzwingen.
