16.2.4.Nr.4
§ 23 Abs. 1 und 6 Wr. VBO 1995
§ 25 Abs. 3 und 4 Wr. VBO 1995
§ 34 Abs. 1 Wr. VBO 1995
§ 863 ABGB
1. Für die Aliquotierung des Urlaubsanspruchs nach der Wr. VBO ist im Fall der Inanspruchnahme eines Karenzurlaubs nicht der Bewilligungszeitpunkt, sondern dessen tatsächlicher Verbrauch in einem Urlaubsjahr maßgebend.

