16.2.4.Nr.2
§ 4 Abs. 1 UrlG
§ 10 Abs. 1 und 3 UrlG
1. Eine Urlaubsvereinbarung bedarf unverändert einer übereinstimmenden Willenserklärung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Beginn und Ende des Erholungsurlaubs.
16.2.4.Nr.2
§ 4 Abs. 1 UrlG
§ 10 Abs. 1 und 3 UrlG
1. Eine Urlaubsvereinbarung bedarf unverändert einer übereinstimmenden Willenserklärung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Beginn und Ende des Erholungsurlaubs.
