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Grundsatzvereinbarung des Urlaubsverbrauchs während langer Dienstfreistellung - OGH 5.6.2008, 9 ObA 65/08m

25. LfgOktober 2008

16.2.4.Nr.2

§ 4 Abs. 1 UrlG
§ 10 Abs. 1 und 3 UrlG

1. Eine Urlaubsvereinbarung bedarf unverändert einer übereinstimmenden Willenserklärung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Beginn und Ende des Erholungsurlaubs.

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