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bedingte - Rücktritt (Abbruchsaufforderung) bei Ausfall des Vertreters - OGH 2.4.2003, 9 ObA 244/02a

10. LfgOktober 2003

16.2.3.Nr.1

§ 4 Abs. 1 erster Satz UrlG
§ 82 lit. f 2. Tatbestand GewO 1859

1. Auch der Arbeitgeber kann von einer getroffenen Urlaubsvereinbarung aus wichtigem Grund zurücktreten, wenn dies aus betrieblichen Gründen unumgänglich notwendig ist und daher das Festhalten an der Urlaubsvereinbarung unzumutbar wäre.

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