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Samstagfeiertage Zusatztag bei Umrechnung in Arbeitstage? - OGH 24.4.2020, 8 ObA 6/20w

61. LfgOktober 2020

16.2.2.Nr.2

§ 2 Abs. 1 UrlG
§ 863 ABGB
§ 460 Abs. 1 ASVG

1. Da die Berechnung des Urlaubsmaßes nach Werktagen erfolgt, werden auch Werktage, an denen im Betrieb nicht gearbeitet wird (zB ein Samstag bei einer fünf-Tage-Woche), auf den Urlaub angerechnet, außer wenn ein gesetzlicher Feiertag auf einen ansonsten arbeitsfreien Werktag fällt: für diesen Feiertag ist vielmehr ein zusätzlicher Urlaubstag zu gewähren.

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