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Wechsel im Arbeitszeitausmaß (Voll- auf Teilzeit) Salden aus Vollzeit? - OGH 22.7.2014, 9 ObA 20/14b

43. LfgOktober 2014

16.2.1.Nr.6

§ 2 Abs. 1 und 2 UrlG
§ 4 Abs. 1 und 3 UrlG
§ 6 Abs. 1 bis 3 UrlG
§ 10 Abs. 1 und 4 UrlG
§ 12 UrlG
§ 19d Abs. 6 AZG
Art. 7 Abs. 1 Arbeitszeit-RL 2003/88/EG
Art. 31 Abs. 2 GRC

1. Wie im Unionsrecht ist auch nach dem österr. UrlG das Wesen des Urlaubs der Entfall der Leistungspflicht des Arbeitnehmers unter Fortzahlung des Entgelts.

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