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Einzelvereinbarung? - OGH 23.1.2003, 8 ObA 3/03d

9. LfgJuni 2003

16.1.2.Nr.1

§ 2 Abs. 1, 2 und 4, 12 UrlG

1. Bei einzelvertraglicher Umstellung des Urlaubsjahres auf das Kalenderjahr gebührt - auch bei Verzicht auf die Wartezeit - für den Rumpfzeitraum des Eintrittskalenderjahres - auch bei Eintritt ab dem 1. Juli - der volle Urlaub.

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