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Entgeltfortzahlung - Nur Leistungen mit Rechtsanspruch? - OGH 29.11.2013, 8 ObA 44/13y

41. LfgFebruar 2014

15.2.2.Nr.10

§ 1155 ABGB

1. Bei Dienstfreistellung hat der Dienstnehmer nach dem Lohnausfallsprinzip Anspruch auf jenes Entgelt, das er bekommen hätte, wenn er wie bisher weiter gearbeitet hätte.

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