15.2.1.Nr.12
§ 1155 Abs. 1 1. Halbsatz ABGB
1. Für mit dem Gehalt noch nicht abgegoltene Pausenaufsichten gebührt bei dienstgeberseitigem Entfall trotz Einteilung Entgeltfortzahlung nach § 1155 ABGB.
15.2.1.Nr.12
§ 1155 Abs. 1 1. Halbsatz ABGB
1. Für mit dem Gehalt noch nicht abgegoltene Pausenaufsichten gebührt bei dienstgeberseitigem Entfall trotz Einteilung Entgeltfortzahlung nach § 1155 ABGB.
