15.2.1.Nr.2
§ 1155 Abs. 1 ABGB
§ 8 Abs. 2 BEinstG
1. Wie in 8 ObA 41/97f dargelegt, ist bei unwirksamer Kündigung eines Behinderten für die Beurteilung des Entgeltfortzahlungsanspruches die Bestimmung des § 1155 ABGB maßgeblich.
15.2.1.Nr.2
§ 1155 Abs. 1 ABGB
§ 8 Abs. 2 BEinstG
1. Wie in 8 ObA 41/97f dargelegt, ist bei unwirksamer Kündigung eines Behinderten für die Beurteilung des Entgeltfortzahlungsanspruches die Bestimmung des § 1155 ABGB maßgeblich.
