15.1.3.Nr.2
§ 16 Abs. 1 UrlG
§ 82 lit. f GewO 1859
1. Für die Inanspruchnahme von Pflegefreistellung ist keine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich.
15.1.3.Nr.2
§ 16 Abs. 1 UrlG
§ 82 lit. f GewO 1859
1. Für die Inanspruchnahme von Pflegefreistellung ist keine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich.
