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Unverzügliche Mitteilungspflicht auch bei U-Haft Folgen bei Unterlassung - OGH 13.9.2001, 8 ObA 214/01f

5. LfgFebruar 2002

15.1.1.Nr.2

§ 8 Abs. 8 AngG
§ 27 Z 4 zweiter Fall AngG

1. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber Dienstverhinderungen umgehend mitteilen und glaubhaft darlegen.

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