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Neuer Anspruch mit neuem Arbeitsjahr auch bei durchlaufendem Krankenstand - OGH 12.9.2006, 10 ObS 108/06i

20. LfgFebruar 2007

14.8.1.Nr.2

§ 53b Abs. 2 Z 2 ASVG
§ 4 EF-ZuschussVO

1. Reicht der Krankenstand vom alten Arbeitsjahr in das neue, steht dem Dienstgeber mit Beginn des neuen Arbeitsjahres wieder für den Maximalzeitraum von 42 Tagen Zuschuss zu.

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