14.7.4.Nr.1
§ 1358 ABGB
§ 8 Abs. 1 AngG
§ 23 AngG
§ 23a AngG
§ 2 Abs. 1 ArbAbfG
§ 4 EFZG
1. Der Regressanspruch des Arbeitgebers gegen einen am Krankenstand schuldigen Dritten wird durch Mitverschulden des Arbeitgebers aus der Verletzung von Arbeitnehmerschutzpflichten einzelfallbezogen entsprechend verringert.

