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Notwendige Betontheit bei erwerbsmäßiger Einmal-Nagelbehandlung mit nicht vorhersehbarer, durch Detektiv verursachter längerer Dauer? - OGH 21.01.2011, 9 ObA 3/11y

33. LfgJuni 2011

14.6.1.Nr.14

§ 27 Z 1 dritter Fall AngG

1. Die Frage, ob die Geltendmachung genesungsbeeinträchtigenden Fehlverhaltens als Entlassungsgrund unzulässig ist, weil es der Arbeitgeber selbst durch einen Detektiv provoziert hat, stellt sich nur, wenn das Verhalten betont und dem Arbeitnehmer auch insofern offenkundig war.

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