14.6.1.Nr.13
§ 82 lit. f zweiter Fall GewO 1859
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Der Arbeitnehmer darf während eines Krankenstandes insbesondere die Anordnungen des Arztes nicht betont und offenkundig verletzen.
14.6.1.Nr.13
§ 82 lit. f zweiter Fall GewO 1859
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Der Arbeitnehmer darf während eines Krankenstandes insbesondere die Anordnungen des Arztes nicht betont und offenkundig verletzen.
