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Zahnarztreise nach Ungarn - OGH 13.11.2008, 8 ObA 50/08y

26. LfgFebruar 2009

14.6.1.Nr.13

§ 82 lit. f zweiter Fall GewO 1859
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG

1. Der Arbeitnehmer darf während eines Krankenstandes insbesondere die Anordnungen des Arztes nicht betont und offenkundig verletzen.

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