14.6.1.Nr.4
§ 82 lit. f 2. Fall GewO 1859
1. Tanzt ein sich in mehrmonatigem Krankenstand wegen Wirbelsäulenproblemen befindlicher Arbeitnehmer auf einer Geburtstagsfeier, wobei er zwei Kinder im Arm hält, verletzt er die im Falle von schweren Kreuzschäden üblichen Verhaltensgebote krass und verstößt so gegen die Verpflichtung, sich im Falle einer Krankheit und dadurch ausgelöster Arbeitsunfähigkeit so zu verhalten, dass seine Arbeitsfähigkeit möglichst bald wiederhergestellt wird.

