14.4.3.Nr.9
§ 4 Abs 1 erster Satz EFZG
§ 8 Abs. 8 erster Satz AngG
1. Auch bei § 4 Abs. 4 Satz 2 EFZG kommt es bei Verletzung der Nachweispflicht auf einen „wichtigen Grund“ bzw. ein Verschulden des Arbeitnehmers an.
14.4.3.Nr.9
§ 4 Abs 1 erster Satz EFZG
§ 8 Abs. 8 erster Satz AngG
1. Auch bei § 4 Abs. 4 Satz 2 EFZG kommt es bei Verletzung der Nachweispflicht auf einen „wichtigen Grund“ bzw. ein Verschulden des Arbeitnehmers an.
