14.4.1.Nr.5
§ 4 Abs. 1, Abs. 4 EFZG
§ 8 Abs. 8 AngG
1. Der Inhalt der Meldung ist einerseits auf das Fernbleiben vom Dienst und andererseits auf die Krankheit (den Unglücksfall) als Grund gerichtet.
14.4.1.Nr.5
§ 4 Abs. 1, Abs. 4 EFZG
§ 8 Abs. 8 AngG
1. Der Inhalt der Meldung ist einerseits auf das Fernbleiben vom Dienst und andererseits auf die Krankheit (den Unglücksfall) als Grund gerichtet.
