14.3.1.Nr.5
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Allgemein verpflichtet die Treuepflicht die Arbeitnehmer dazu, die betrieblichen Interessen zu wahren.
14.3.1.Nr.5
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Allgemein verpflichtet die Treuepflicht die Arbeitnehmer dazu, die betrieblichen Interessen zu wahren.
