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Arbeitgeberkündigung: Fiktives neues Arbeitsjahr? - OGH 22.10.2010, 9 ObA 36/10z

32. LfgFebruar 2011

14.2.6.Nr.7

§ 2 EFZG
§ 4 EFZG
§ 5 EFZG
§ 9 Abs. 1 AngG

1. Mit Beginn eines erst nach Ende der Kündigungszeit entstehenden fiktiven neuen Arbeitsjahres entsteht bei Arbeitern kein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch.

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