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Dauernde gesundheitliche Unfähigkeit - OGH 2.9.2008, 8 ObA 46/08k

26. LfgFebruar 2009

14.2.6.Nr.5

§ 5 EFZG
§ 82 lit. b GewO 1859
§ 27 Z 2 AngG

1. Bei dauernder Dienstunfähigkeit kommt es für das Entlassungsrecht weder auf ein Verschulden des Arbeitnehmers an noch ist der Entlassungstatbestand auf den Fall der von Anfang an gegebenen Arbeitsunfähigkeit einzuschränken.

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