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Arbeitsunfälle - Neues Arbeitsjahr bei durchlaufenden Krankenständen - OGH 7.6.2006, 9 ObA 13/06m

19. LfgOktober 2006

14.2.1.Nr.4

§ 2 Abs. 5 erster und dritter Satz EFZG

1. Bei ununterbrochener Fortdauer einer arbeitsunfallbedingten Arbeitsverhinderung entsteht mit Beginn des nächsten Arbeitsjahres ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch.

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