14.2.1.Nr.3
§ 2 Abs. 1 und 4 EFZG
1. Es bleibt bei OGH 8 ObA 163/98y, wonach mit Beginn einer neuen Anspruchsperiode (Arbeits- bzw. Kalenderjahr) auch bei in diese Periode hereinreichenden Krankenständen von Arbeitern ein voller neuer Anspruch entsteht.

