14.1.3.Nr.1
§ 97 Abs. 1 Z 2 und 4 ArbVG
§ 879 ABGB
§ 1160 ABGB
§ 1164 Abs. 1 ABGB
§ 2 Abs. 1 EFZG
§ 3 EFZG
§ 6 EFZG
1. Bei Anwesenheitsprämien wird der Schutzzweck der zwingenden gesetzlichen Entgeltfortzahlungsbestimmungen, durch eine Arbeitsverhinderung keinen wirtschaftlichen Nachteil zu erleiden, unterlaufen, wenn der Erkrankte letztlich eine Entgelteinbuße dadurch erleidet, dass er die Anwesenheitsprämie nicht erhält.

