14.1.1.Nr.7
§ 8 AngG
§ 2 EFZG
§ 8 ÖBB Arbeitszeit KollV
1. Soll nach dem Konzept eines Kollektivvertrages grundsätzlich die Sollarbeitszeit im Durchrechnungszeitraum durch den Erwerb der (um einen Nachtfaktor erhöhten) Zeitwerte erreicht werden, entsteht im Regelfall (durch entsprechende Berechnung der Arbeitszeit im Durchrechnungszeitraum) kein Zeitguthaben.

