14.1.1.Nr.3
§ 8 Abs. 1 AngG
§ 273 ZPO
§ 2 Abs. 4 GeneralKollV Urlaubsentgelt
1. Wie das Urlaubsentgelt ist auch das Krankenentgelt von Provisionsangestellten grundsätzlich unter Einbeziehung der Provisionen mit dem Durchschnitt der letzten zwölf Kalendermonate zu berechnen, wie es § 2 Abs. 4 des Generalkollektivvertrages zum Urlaubsentgelt auf Grund der Ermächtigung des § 6 Abs. 5 UrlG vorsieht.

