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Unfall mit Firmenfahrzeug auf privatem Umweg - OGH 8.8.2007, 9 ObA 90/07m

22. LfgOktober 2007

13.6.2.Nr.1

§ 2 Abs. 1 DHG
§ 175 ASVG
§ 1157 ABGB

1. Mit dem DHG-Haftungsprivileg soll lediglich dem erhöhten Haftungsrisiko Rechnung getragen werden, das der Arbeitnehmer dadurch eingeht, dass er im Interesse des Arbeitgebers „bei Erbringung der Dienstleistung“ tätig wird.

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