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Abstellen eines Busses ohne ausreichende Bremsvorsorge - OGH 7.2.2008, 9 ObA 9/08a

24. LfgJuni 2008

13.3.3.Nr.7

§ 2 Abs. 2 DHG

1. Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche Ausmaß an nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen übersteigen, bedeuten grobes Verschulden.

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