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Einfahren in Unterführung mit ausgefahrenem LKW-Kranarm - OGH 23.01.2004, 8 ObA 114/03b

12. LfgJuni 2004

13.3.3.Nr.5

§ 2 Abs. 1 DHG
§ 6 DHG

1. Grobe Fahrlässigkeit ist eine auffallende Sorglosigkeit, bei welcher die gebotene Sorgfalt nach den Umständen des Einzelfalls in ungewöhnlichem Maße verletzt wird, der Eintritt des Schadens geradezu als wahrscheinlich vorauszusehen und der objektiv schwere Verstoß auch subjektiv schwer vorzuwerfen ist.

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