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Anwendung aller Kriterien auch bei grober Fahrlässigkeit - OGH 7.2.2008, 9 ObA 9/08a

24. LfgJuni 2008

13.2.6.Nr.2

§ 2 Abs. 2 DHG

1. Auch bei grob fahrlässigem Verhalten des Arbeitnehmers gibt es keine Untergrenze der Mäßigung.

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