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Rückersatzaliquotierungsgebot: KollV-Altnorm? - OGH 28.2.2011, 9 ObA 20/11y

34. LfgOktober 2011

12.3.3.Nr.13

§ 2d Abs. 3 Z 3 AVRAG
§ 16 AVRAG
§ 19 Abs. 1 Z 18 AVRAG
§ 3 Abs. 1 ArbVG

1. Die Ausnahme des § 19 Abs. 1 Z 18 AVRAG für kollektivvertragliche Alt-Normen zur Rückzahlbarkeit von Ausbildungskosten ist nicht auf jene beschränkt, die unmittelbar - ohne eine notwendige individuelle Vereinbarung - einen Ausbildungskostenrückersatz normativ regeln.

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