12.3.3.Nr.9
§ 879 ABGB
§ 914 ABGB
§ 11 Abs. 2 Z 6 AÜG
§ 293 Abs. 3 EO
1. Sind die ersten drei Monate eines Arbeitsverhältnisses reine über eine Einschulung hinausgehende Ausbildungszeit mit einer Ausbildung, die auch von externen Anbietern angeboten wird, und hat sich dadurch der Marktwert am Arbeitsmarkt deutlich erhöht, ist eine Ausbildungskostenrückzahlungsvereinbarung nicht unzulässig.

