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Unvollständige Präzisierung der „oben genannten Kosten“ (nur der Entgeltfortzahlung, nicht auch der anderen)? - OGH 25.3.2021, 8 ObA 10/21k

64. LfgOktober 2021

12.3.2.Nr.20

§ 2d Abs. 2 und 3 AVRAG
§ 879 ABGB

1. Umfasst ein Vertragspunkt der „Rückzahlungsvereinbarung“ mangels anderslautender Regelung sowohl das fortgezahlte Entgelt als auch die Ausbildungskosten selbst, ist jedoch nur die Entgeltfortzahlung betraglich präzisiert, ist die Vereinbarung mangels Vorweg-Transparenz zur Gänze nichtig.

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