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Wiederaufleben nach einseitig lösender Saison-Aussetzung? - OGH 23.7.2019, 9 ObA 35/19s

59. LfgFebruar 2020

12.3.2.Nr.15

§ 2d Abs. 4 Z 3 und 5 AVRAG
§ 914 ABGB

1. Eine echte Karenzierung ist mit einer Wiedereinstellungszusage oder Wiedereinstellungsvereinbarung nicht in Einklang zu bringen, weil jede „Wiedereinstellung“ zwangsläufig eine vorherige Beendigung voraussetzt.

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