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fehlende Präzisierung der Kosten - der Entgeltfortzahlung während der Ausbildung - („Kosten der bezahlten Dienstfreistellung“) - Transparenz - OGH 27.2.2018, 9 ObA 7/18x

55. LfgOktober 2018

12.3.2.Nr.13

§ 2d Abs. 2 AVRAG
§ 879 ABGB

1. Soll der Arbeitnehmer zum Rückersatz von Ausbildungskosten verpflichtet werden, so muss noch vor einer bestimmten Ausbildung eine schriftliche Vereinbarung darüber geschlossen werden, aus der auch die konkrete Höhe der zu ersetzenden Ausbildungskosten hervorgeht.

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