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Pauschale Vorwegvereinbarungen - OGH 24.4.2012, 8 ObA 92/11d

37. LfgOktober 2012

12.3.2.Nr.6

§ 2d Abs. 2 AVRAG

1. Die Berücksichtigung des Gesetzeszwecks schriftlicher Rückzahlungsvereinbarungen bedeutet in Neufällen, wie schon der 9. Senat entschieden hat, dass aus der noch vor einer bestimmten Ausbildung abzuschließenden schriftlichen Vereinbarung auch die konkrete Höhe der zu ersetzenden Ausbildungskosten hervorzugehen hat.

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