12.2.3.Nr.1
§ 1014 ABGB, Pkt. 7h KollV Arbeiter Gastgewerbe
§ 3 Abs. 1 ArbVG
§ 78 GewO 1859
1. Für die Beurteilung, ob ein Dienstkleidungspauschale Entgelt oder Aufwandsersatz ist, kommt es nicht auf steuer- oder sozialrechtliche Begriffe, sondern ausschließlich auf die arbeitsrechtliche Rechtslage an.

