12.2.2.Nr.2
§ 6 Abs. 1 Arbeiter-KollV
Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
1. Vergleichbare KollV-Bestimmungen begründen einen Anspruch auf (pauschalierten) Ersatz regelmäßig entstehender Barauslagen.
12.2.2.Nr.2
§ 6 Abs. 1 Arbeiter-KollV
Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
1. Vergleichbare KollV-Bestimmungen begründen einen Anspruch auf (pauschalierten) Ersatz regelmäßig entstehender Barauslagen.
