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Aufrechnung: Schadenersatzforderung - Konnexität bei ausreichender Bezifferung? - OGH 28.11.2018, 9 ObA 117/18y

57. LfgJuni 2019

11.13.6.Nr.6

§ 1438 ABGB
§ 391 Abs. 3 ZPO

1. Eine Schadenersatzforderung wird erst dann fällig, wenn der Geschädigte den Schaden zahlenmäßig bestimmt hat.

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