11.13.4.Nr.4
§ 2d AVRAG
§ 16 AVRAG
§ 1432 letzter Fall ABGB
1. Fehlt unbestritten eine schriftliche Vereinbarung über den Ausbildungskostenersatz, muss ein allfälliger Rückersatzanspruch nach § 2d AVRAG daran scheitern.
11.13.4.Nr.4
§ 2d AVRAG
§ 16 AVRAG
§ 1432 letzter Fall ABGB
1. Fehlt unbestritten eine schriftliche Vereinbarung über den Ausbildungskostenersatz, muss ein allfälliger Rückersatzanspruch nach § 2d AVRAG daran scheitern.
