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Unwirksame, Sperrkonto - OGH 24.2.2000, 8 ObA 20/00z

1. LfgNovember 2000

11.13.2.Nr.1

§ 1412 ABGB
§ 1486 Z 5 ABGB

1. Da das Wesensmerkmal der Zahlung eine Übergabe des geschuldeten Geldbetrages durch den Schuldner und dessen Übernahme durch den Gläubiger ist, tritt die Wirkung der Zahlung im Sinne des § 1412 ABGB, und damit der Untergang der Forderung, durch eine Überweisung auf ein Sperrkonto mangels sofortiger Verfügbarkeit nicht ein.

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