11.11.3.Nr.2
§ 1295 ABGB
§ 67 Abs. 8 lit. c EStG
§ 502 Abs. 1 ZPO
1. Führt die Nachzahlung von über Jahre zu Unrecht (wegen unwirksamer Entlassung und dadurch bedingter Einstellung der Gehaltszahlungen) nicht ausgezahlten Bezügen in Form einer Einmalzahlung zu einer erhöhten Steuerbelastung des Arbeitnehmers, ist dieser Steuerschaden vom rechtswidrig und schuldhaft handelnden Arbeitgeber nach allgemeinen schadenersatzrechtlichen Grundlagen zu ersetzen.

