11.10.1.Nr.12
§ 328 ABGB
§ 1431 ABGB
§ 5 EFZG
1. Wird ein wirksam vereinbartes Probearbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aufgelöst, entsteht kein über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinausgehender Fortzahlungsanspruch.
11.10.1.Nr.12
§ 328 ABGB
§ 1431 ABGB
§ 5 EFZG
1. Wird ein wirksam vereinbartes Probearbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aufgelöst, entsteht kein über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinausgehender Fortzahlungsanspruch.
