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Covid-Bonuszahlungen nur an noch aktive, nicht auch an ausgeschiedene Dienstnehmer? - OLG Graz 16.03.2023, 6 Ra 62/22t-26

70. LfgOktober 2023

11.9.5.Nr.9

§ 879 ABGB

1. Besteht weder eine arbeitsvertragliche Vereinbarung noch eine verbindliche Zusage des Arbeitgebers, die ihn zu einer Covid-Bonuszahlung verpflichten würde, darf dieser nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz einzelne Arbeitnehmer nicht willkürlich, also ohne sachliche Rechtfertigung schlechter behandeln als die übrigen.

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