11.9.3.Nr.9
§ 4 Nr. 2 Teilzeit-Rahmenvereinbarung, Anhang RL 97/81/EG idF RL 98/23/EG
§ 19d Abs. 6 und 7 AZG
§ 21 Abs. 2 Angestellten-KollV Banken und Bankiers
§ 22 Abs. 1 und 4 Angestellten-KollV Banken und Bankiers
1. Nach der im Anlassfall eingeholten Vorabentscheidung erachtet der EuGH die Anwendung des Pro-rata-temporis-Grundsatzes auf sämtliche vom Arbeitgeber bezahlten Entgeltbestandteile (im weiteren Sinn) als gerechtfertigt.

