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Grenze bei Gebietskörperschaften? - OGH 27.11.2014, 9 ObA 101/14i

45. LfgJuni 2015

11.9.2.Nr.20

§ 16 ABGB
§ 863 ABGB
§ 879 Abs. 1 ABGB
§ 47 Abs. 1 I-VBG
§ 80 I-VBG
§ 36 VBG

1. Die Dienstrechtsgesetze für öffentlich Bedienstete legen für die Dienstverhältnisse zu bestimmten Körperschaften den wesentlichen Inhalt des Dienstvertrags zwingend, also weder durch Kollektivvertrag noch Betriebsvereinbarung noch Einzeldienstvertrag abdingbar, fest.

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