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Gleiche Zeitvorrückungsstufe bei Verwendungsumstufung? Genügt ein Vergleichsfall? Spätere Sachverhalte? - OGH 27.7.2011, 9 ObA 78/10a

34. LfgOktober 2011

11.9.2.Nr.14

§ 16 ABGB

1. Wurde bei Umstufung in eine höhere Verwendungsgruppe erst einem Arbeitnehmer die bisherige Zeitvorrückungsstufe beibehalten, besteht kein Gleichbehandlungsanspruch.

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