11.9.2.Nr.10
§ 879 ABGB
§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 4 Abs. 2 AVRAG
1. Die sachliche Rechtfertigung besserstellender Stichtagsregelungen kann unter dem Aspekt des Vertrauensschutzes auch darin liegen, dass die „alten Stammarbeitnehmer“ bessere Ansprüche hatten.

